Pflegeversicherung
Nur 10 Prozent der Deutschen sind gut informiert
Düsseldorf, 6.9.2007. Eine repräsentative Befragung der öffentlichen Versicherer
durch das renommierte Meinungsforschungsinstitut Psychonomics Wissenslücken über die gesetzliche
Versorgung im Pflegefall brachte ans Licht: Gerade mal zehn Prozent der Gefragten lagen mit ihrer
Schätzung zur Höhe der Zahlungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung im Ernstfall richtig. 62
Prozent hatten keine Ahnung, wie viel der Staat im Pflegefall zahlt. 11 Prozent tippten darauf,
dass die Pflegeversicherung den vollen Betrag erstattet. Die Studie zeigt zudem, dass sich gerade
jüngere Menschen zu wenig Gedanken über die Absicherung im Pflegefall machen Aufklärung tut Not,
denn auch sie können nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit schwerstpflegebedürftig werden.
Beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung in jungen Jahren profitieren sie außerdem
von deutlich niedrigeren Beiträgen.
Dauerhafte Pflege ist – egal ob im Heim oder zu Hause – richtig teuer. Für Pflege
und Unterkunft in einem Pflegeheim oder für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Dienst in
der höchsten Pflegestufe III kommen durchschnittlich etwa 2.700 Euro im Monat zusammen. Die
gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt in diesem Fall jedoch maximal 1.432 Euro. Rund 1.600
Euro müssen der Versicherte oder seine Angehörigen monatlich aus eigener Tasche dazuzahlen. Bereits
bei Pflegestufe II entstehen Pflegekosten in Höhe von 1.950 bis 2.550 Euro von denen die
Pflegeversicherung gerade mal 1.279 Euro übernimmt. Das Ersparte ist dann schnell aufgebraucht.
Wichtig ist es darum, eine bewusste Entscheidung zu treffen, ob dieses finanzielle Risiko selbst
getragen werden kann oder über eine private Pflegezusatzversicherung abgesichert werden muss.
Interessierte sollten sich gut überlegen, ab welcher Pflegestufe die Versicherung das Tagegeld
zahlen soll. In vielen Fällen sind Versicherungen mit gestaffelten Sätzen sinnvoll: Sie leisten
beispielsweise 60 Prozent des vereinbarten Tagegeldes bei Pflegestufe II und den vollen Betrag,
wenn der Betroffene die Pflegestufe III erreicht. Interessant sind oft auch Tarife mit einer
Einmalzahlung ab Einstufung in die vertraglich vereinbarte Pflegestufe. So können Betroffene erste
wichtige Ausgaben abdecken, wie zum Beispiel den notwendigen Umbau der eigenen Wohnung.
Wollen Sie sich weiter informieren? Die Berater der öffentlichen Versicherer sind kompetente
Partner in allen Fragen rund um die Pflegetagegeldversicherung. Erste Informationen zur
Pflegeversicherung finden Sie auf der Homepage der UKV – Union Krankenversicherung, der
privaten Krankenversicherung der öffentlichen Versicherer, unter www.ukv.de/Ratgeber.
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