Kontaktübersicht Home Datum Suche Datenschutz
Ansprechpartner Hotline Adressen eMail Home
Anbieter
Übersicht

Presse-Informationen 15.11.2007

Presse-Informationen 15.11.2007
Presseinformationen 15.11.2007

 

Winterreifen schon im Herbst aufziehen

Bußgeld für Sommerreifen im Schnee

Düsseldorf, 14. November 2007 – Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, ist ein Sicherheitsrisiko – für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer. Seit letztem Jahr wartet sogar ein Bußgeld auf diejenigen, die bei Schnee und Eis ohne Winterreifen unterwegs sind. Immerhin planen immer mehr Autobesitzer Winterpneus aufzuziehen. Das ergab eine repräsentative Befragung der psychonomics AG im Auftrag der Sparkassen-Versicherer.

Nur noch 3 Prozent der Befragten gaben an, weiterhin mit Sommerreifen fahren zu wollen, im Vorjahr waren es noch 5 Prozent. 80 Prozent planen auf Winterreifen zu wechseln und 17 Prozent weiterhin Ganzjahresreifen zu fahren. Hauptursache für den Verzicht auf Winterreifen ist ein geringes Einkommen. So wollen nur 70 Prozent der Autobesitzer mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.500 Euro ihr Auto mit Winterreifen ausrüsten. „Hier wird am falschen Ende gespart“, so Sylvia Schmale, Schadenverhütungs-Expertin beim Verband öffentlicher Versicherer. Schließlich sei der kleinste Blechschaden meist schon teurer als ein Satz Winterreifen. Wer bei Schnee und Eis von der Polizei mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt zudem 20 Euro. Behindert er mit seinem liegengebliebenen Fahrzeug auch noch den Verkehr, kostet ihn das sogar 40 Euro und einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Falls es zur Rutschpartie mit Schaden kommt, ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Eine Vollkaskoversicherung springt für Schäden am eigenen Auto ein. Sylvia Schmale: „Die Vollkasko-Versicherung kann aber nach noch derzeit geltendem Recht die Leistung verweigern, wenn sich der Fahrer grob fahrlässig verhalten hat.“ Dies wäre etwa der Fall, wenn er mit Sommerreifen im verschneiten Hochgebirge unterwegs ist. Ab Januar 2008 muss der Versicherungsnehmer bei grober Fahrlässigkeit zumindest mit einer Kürzung seines Anspruchs rechnen.

Sylvia Schmale rät: „Unabhängig davon, ob der erste Schnee bereits gefallen ist, sollten sie ihr Fahrzeug unbedingt mit typgerechten Winterreifen ausstatten und auch das Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage nicht vergessen.“ Denn schon jetzt besteht Rutschgefahr. Am kältesten ist es gegen Sonnenaufgang, wenn die ersten Pendler unterwegs zur Arbeit sind. Auch wenn am Vortag noch sonnige 15 Grad herrschten, können Autofahrer plötzlich mit winterlichen Verhältnissen auf der Straße konfrontiert sein. An exponierten Stellen bildet sich Reif, während der Rest der Route eisfrei ist. Straßen sind um den Gefrierpunkt herum zudem oft weitaus glatter als bei tiefen Minusgraden. Denn dann bildet sich zusätzlich zu den Eiskristallen ein gefährlicher Schmierfilm aus Wasser, Schmutz und Laub auf der Fahrbahn.

Von der Faustregel „Winterreifen von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – hält Sylvia Schmale wenig: „Im März bereits wieder die Sommerreifen aufziehen zu lassen, kann gefährlich sein. Schließlich gibt es auch Anfang Mai oft noch Bodenfrost. Erst dann sollten die Reifen gewechselt werden.“

 [2.474 ohne / 2.874 mit Leerzeichen]

Logo zur Verwendung bei PDF-Downloads Der Pressetext als PDF zum Download (847 KB)


  Winterreifenmontage Foto als JPG zum Download (339 KB)


Bildunterschrift: Bußgeld hin oder her: Autofahrer, die sicher durch die kalte Jahreszeit kommen wollen, sollten ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausstatten und das Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage nicht vergessen.

 

Jahrbuch 2010

Jahrbuch 2010

Hier können Sie unser Jahrbuch 2010 herunterladen.

Jahrbuch 2010
Abstand