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Winterreifen schon im Herbst aufziehen
Bußgeld für Sommerreifen im Schnee
Düsseldorf, 14. November 2007 – Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, ist ein
Sicherheitsrisiko – für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer. Seit letztem Jahr
wartet sogar ein Bußgeld auf diejenigen, die bei Schnee und Eis ohne Winterreifen unterwegs sind.
Immerhin planen immer mehr Autobesitzer Winterpneus aufzuziehen. Das ergab eine repräsentative
Befragung der psychonomics AG im Auftrag der Sparkassen-Versicherer.
Nur noch 3 Prozent der Befragten gaben an, weiterhin mit Sommerreifen fahren zu
wollen, im Vorjahr waren es noch 5 Prozent. 80 Prozent planen auf Winterreifen zu wechseln und 17
Prozent weiterhin Ganzjahresreifen zu fahren. Hauptursache für den Verzicht auf Winterreifen ist
ein geringes Einkommen. So wollen nur 70 Prozent der Autobesitzer mit einem Haushaltsnettoeinkommen
von unter 1.500 Euro ihr Auto mit Winterreifen ausrüsten. „Hier wird am falschen Ende
gespart“, so Sylvia Schmale, Schadenverhütungs-Expertin beim Verband öffentlicher
Versicherer. Schließlich sei der kleinste Blechschaden meist schon teurer als ein Satz
Winterreifen. Wer bei Schnee und Eis von der Polizei mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt zudem 20
Euro. Behindert er mit seinem liegengebliebenen Fahrzeug auch noch den Verkehr, kostet ihn das
sogar 40 Euro und einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Falls es zur Rutschpartie mit
Schaden kommt, ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Eine
Vollkaskoversicherung springt für Schäden am eigenen Auto ein. Sylvia Schmale: „Die
Vollkasko-Versicherung kann aber nach noch derzeit geltendem Recht die Leistung verweigern, wenn
sich der Fahrer grob fahrlässig verhalten hat.“ Dies wäre etwa der Fall, wenn er mit
Sommerreifen im verschneiten Hochgebirge unterwegs ist. Ab Januar 2008 muss der Versicherungsnehmer
bei grober Fahrlässigkeit zumindest mit einer Kürzung seines Anspruchs rechnen.
Sylvia Schmale rät: „Unabhängig davon, ob der erste Schnee bereits gefallen
ist, sollten sie ihr Fahrzeug unbedingt mit typgerechten Winterreifen ausstatten und auch das
Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage nicht vergessen.“ Denn schon jetzt besteht
Rutschgefahr. Am kältesten ist es gegen Sonnenaufgang, wenn die ersten Pendler unterwegs zur Arbeit
sind. Auch wenn am Vortag noch sonnige 15 Grad herrschten, können Autofahrer plötzlich mit
winterlichen Verhältnissen auf der Straße konfrontiert sein. An exponierten Stellen bildet sich
Reif, während der Rest der Route eisfrei ist. Straßen sind um den Gefrierpunkt herum zudem oft
weitaus glatter als bei tiefen Minusgraden. Denn dann bildet sich zusätzlich zu den Eiskristallen
ein gefährlicher Schmierfilm aus Wasser, Schmutz und Laub auf der Fahrbahn.
Von der Faustregel „Winterreifen von O bis O“ – also von Oktober
bis Ostern – hält Sylvia Schmale wenig: „Im März bereits wieder die Sommerreifen
aufziehen zu lassen, kann gefährlich sein. Schließlich gibt es auch Anfang Mai oft noch Bodenfrost.
Erst dann sollten die Reifen gewechselt werden.“
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Bildunterschrift: Bußgeld hin oder her: Autofahrer, die sicher durch die kalte Jahreszeit
kommen wollen, sollten ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausstatten und das Frostschutzmittel in der
Scheibenwischanlage nicht vergessen.
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