Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeits­schutzverordnungen

13.09.2024

Zusammenfassung
Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern als dem Gemeinwohl verpflichteten Unternehmen und als Teil der Sparkassen-Finanzgruppe nachdrücklich unterstützt! Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf.

Daher fordern die öffentlichen Versicherer eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften (insb. hinsichtlich Gefährdungsbeurteilung sowie Schutzkonzept und -maßnahmen) analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen, damit rechtzeitig praxistaugliche und bezahlbare Verfahren zur Verfügung stehen.

Betroffen sind nicht nur die Wohngebäudeversicherer, sondern alle Besitzer von Immobilien, die vor dem Asbestverbot (1993) errichtet wurden. Dies sind private und gewerblichen Wohnimmobilienbesitzer (z. T. sogar Mieter sofern Renovierungen/Sanierungen umlagefähig sind), Unternehmen mit ihren Gewerbeimmobilien, aber auch Bund, Länder und Kommunen mit ihrem umfassenden Bestand an Liegenschaften.

Die Neuregelungen wären ein signifikanter, sofortiger Sprung im gesetzlichen Anforderungsniveau. Fehlende Kapazitäten bei Laboren und Gutachtern, bei emissionsarmen Verfahren, bei den Aufsichtsbehörden oder bei sachkundigen Personen in der Gefährdungsbeurteilung und auf Baustellen würden zwangsläufig zu Engpässen und erheblichen Kostensteigerungen führen.

Gebäudeversicherer sind besonders betroffen, da bei der Schadenregulierung nach Feuer- oder Wasserschäden der Faktor Zeit elementar ist! Die Versicherer und ihre Dienstleister müssen betroffene Gebäude schnell wieder nutz-/bewohnbar machen und eine Vergrößerung des Schadens (z. B. durch Schimmelbefall) verhindern. Eine sofortige Geltung der neuen, deutlich höheren Anforderungen würde zu erheblichen Unterbrechungen und weiteren Kostensteigerungen zu Lasten der versicherten Bürgerinnen und Bürger führen!

Mit der vorgesehenen dreijährigen Übergangsfrist für die nachzuweisende Sach- und Fachkunde erkennt der Gesetzgeber bereits an, dass die Umsetzung eines zeitlichen Vorlaufs bedarf. Es ist jedoch inkonsistent und widersprüchlich, eine solche Frist nicht auch für die anderen Normen vorzusehen: Die Sach- und Fachkunde ist zwingende Voraussetzung für eine kompetente und zielführende Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen, deren Nicht-Einhaltung noch dazu eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. Auch die Aufklärung von Handwerkern, Immobilienbesitzern und anderen unmittelbar oder mittelbar be-troffen Personen und Institutionen bedarf eines längeren Vorlaufs.

Den jetzt in der GefStoffV geplanten Änderungen ist ein 14(!)-jähriger politischer Prozess vorangegangen, was die Komplexität der Thematik unterstreicht. Eine sofortige Geltung der neuen Normen wäre angesichts dessen unverhältnismäßig. Die politischen Verzögerungen der Vergangenheit dürfen nicht einseitig zu Lasten der Immobilienbesitzer und Auftraggeber/-nehmer gehen.

Die Politik muss eine Gesamtschau der Belastungen vornehmen. Neben den zusätzlichen Kosten durch die geänderte GefStoffV kommen auf Immobilieneigentümer und Mieter weitere Belastungen durch das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) sowie eine generelle überproportionale Inflation der Baukosten zu. Gerade in diesen Zeiten gilt es, die Grenze des Zumutbaren im Blick zu behalten und nicht zu überschreiten.

Die ausführliche Stellungnahmen finden Sie hier zum Download!

Ansprechpartner

Dr. Christian Schwirten
Leiter der Abteilung Politische Interessenvertretung

T+49 30 22 605 49-22
Echristian.schwirten@voevers.de

Sascha Meyer
Leiter der Abteilung Markt- und Produktmanagement K/
Schadenmanagement

T0211 4554-438
Esascha.meyer@voevers.de

Download

Ausführliche Stellungnahme (PDF)

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