Die Bewältigung des Sturmflut-Risikos in Zeiten des Klimawandels

21.05.2026

Fortsetzung von Prävention durch Deichbau und Küstenschutz ist der richtige Weg – kein gesetzlich-verpflichtender Einschluss des Sturmflutrisikos in die Elementarschadenversicherung für private Wohngebäude!

Executive Summary
Seit „Bernd“ im Jahr 2021 und insbesondere der Ostsee-Sturmflut im Oktober 2023 wird diskutiert, ob Versicherungen gesetzlich verpflichtet werden sollen, das Sturmflutrisiko in die Elementarschadenversicherung für private Wohngebäude einzu- schließen. Wir halten das für den falschen Weg.

Bei der Bewältigung des Sturmflutrisikos sollte aus vielfachen guten Gründen weiter-hin konsequent an dem Paradigma der staatlichen Prävention durch Deichbau und Küstenschutz festgehalten werden.

  • Schadenprävention ist finanziell günstiger als Schadenregulierung.
  • Schadenprävention schützt neben privaten Wohngebäuden auch die öffentli­che Infrastruktur und Liegenschaften.
  • Immaterielle Schäden an Leib und Leben können nicht adäquat finanziell ‚re­guliert‘ werden.
  • Sturmfluten sind mit besonders hohen Schadenpotenzialen verbunden durch nicht zurückfließendes (Salz)Wasser sowie irreversible Landverluste.
  • Sturmfluten bergen ein sehr hohes Kumulrisiko (Gefahreines außergewöhnlich großen Gesamtschadens). Der verpflichtende gesetzliche Einschluss des Sturmflutrisikos in die Wohngebäudeversicherungen würde die Versiche­rungsprämien überproportional erhöhen und das Ziel von bezahlbarem Versi­cherungsschutz für Verbraucher massiv konterkarieren.
  • Der gesetzliche Einschluss von Sturmflutrisiken könnte den Anreiz zu konse­quenter kollektiver Prävention verringern (Gefahr der „Versicherungsillusion“).

Der Klimawandel und in der Folge steigende Meeresspiegel erhöhen das Risiko, wel­ches nicht auf die Versicherungswirtschaft abgewälzt werden kann, sondern dem mit entsprechend noch stärkeren Präventionsbemühungen begegnet werden muss. Da­bei sind Klimawandel und steigendes Sturmflutrisiko kein Grund, den bisherigen Prä-ventionsansatz in Frage zu stellen. Vielmehr hat die Politik bereits Maßnahmen ge­plant bzw. finanzielle Spielräume geschaffen, um effektiven Küstenschutz auch unter veränderten Klimabedingungen zu gewährleisten.

Das Sturmflutrisiko ist und bleibt ein natürliches Kumulrisiko und unterscheidet sich damit grundlegend vom menschengemachten Feuerrisiko. Im Falle von Feuer gelang es, durch kontinuierliche Reduktion des Grundrisikos (v. a. Reduktion offener Feuer) das Feuerrisiko in ein kalkulierbares und versicherbares „Normalrisiko“ zu transfor­mieren. Gegen natürliche Sturmfluten hat die Gesellschaft eine alternative Bewälti­gungsstrategie der möglichst vollständigen Schadenprävention durch Deichbau und Küstenschutz entwickelt und kontinuierlich verbessert. Die Diskussion über den ver­pflichtenden gesetzlichen Einschluss des Sturmflutrisikos in die Wohngebäudeversi­cherung stellt diesen Jahrhunderte alten und bewährten Gesellschaftsvertrag – be­wusst oder unbewusst – in Frage.

Wenn sich die politische Diskussion auf die wirklich zentrale Kernfrage – nämlich die nach der konsequenten Fortführung der kollektiven Prävention durch Deichbau und Küstenschutz – fokussiert und diese bejaht wird, dann wird die Diskussion über eine potenzielle gesetzlich-verpflichtende Einbeziehung des Sturmflutrisikos in die Wohn­gebäudeversicherung im positiven Sinne obsolet!

Das ausführliche Positionspapier mit sämtlichen Argumenten finden Sie hier zum Download.

Ansprechpartner

Dr. Christian Schwirten
Leiter der Abteilung
Politische Interessenvertretung

T+49 30 22 605 49-15
Echristian.schwriten@voevers.de

Markus Wehrmann
Referent Abteilung Politische Interessenvertretung

T+49 160 6524187
Emarkus.wehrmann@voevers.de

Download

Ausführliche Stellungnahme (PDF)

Beitrag teilen

Sie verwenden einen veralteten Browser, in dem diese Seite möglicherweise nicht korrekt dargestellt wird.