Fortsetzung von Prävention durch Deichbau und Küstenschutz ist der richtige Weg – kein gesetzlich-verpflichtender Einschluss des Sturmflutrisikos in die Elementarschadenversicherung für private Wohngebäude!
Executive Summary
Seit „Bernd“ im Jahr 2021 und insbesondere der Ostsee-Sturmflut im Oktober 2023 wird diskutiert, ob Versicherungen gesetzlich verpflichtet werden sollen, das Sturmflutrisiko in die Elementarschadenversicherung für private Wohngebäude einzu- schließen. Wir halten das für den falschen Weg.
Bei der Bewältigung des Sturmflutrisikos sollte aus vielfachen guten Gründen weiter-hin konsequent an dem Paradigma der staatlichen Prävention durch Deichbau und Küstenschutz festgehalten werden.
- Schadenprävention ist finanziell günstiger als Schadenregulierung.
- Schadenprävention schützt neben privaten Wohngebäuden auch die öffentliche Infrastruktur und Liegenschaften.
- Immaterielle Schäden an Leib und Leben können nicht adäquat finanziell ‚reguliert‘ werden.
- Sturmfluten sind mit besonders hohen Schadenpotenzialen verbunden durch nicht zurückfließendes (Salz)Wasser sowie irreversible Landverluste.
- Sturmfluten bergen ein sehr hohes Kumulrisiko (Gefahreines außergewöhnlich großen Gesamtschadens). Der verpflichtende gesetzliche Einschluss des Sturmflutrisikos in die Wohngebäudeversicherungen würde die Versicherungsprämien überproportional erhöhen und das Ziel von bezahlbarem Versicherungsschutz für Verbraucher massiv konterkarieren.
- Der gesetzliche Einschluss von Sturmflutrisiken könnte den Anreiz zu konsequenter kollektiver Prävention verringern (Gefahr der „Versicherungsillusion“).
Der Klimawandel und in der Folge steigende Meeresspiegel erhöhen das Risiko, welches nicht auf die Versicherungswirtschaft abgewälzt werden kann, sondern dem mit entsprechend noch stärkeren Präventionsbemühungen begegnet werden muss. Dabei sind Klimawandel und steigendes Sturmflutrisiko kein Grund, den bisherigen Prä-ventionsansatz in Frage zu stellen. Vielmehr hat die Politik bereits Maßnahmen geplant bzw. finanzielle Spielräume geschaffen, um effektiven Küstenschutz auch unter veränderten Klimabedingungen zu gewährleisten.
Das Sturmflutrisiko ist und bleibt ein natürliches Kumulrisiko und unterscheidet sich damit grundlegend vom menschengemachten Feuerrisiko. Im Falle von Feuer gelang es, durch kontinuierliche Reduktion des Grundrisikos (v. a. Reduktion offener Feuer) das Feuerrisiko in ein kalkulierbares und versicherbares „Normalrisiko“ zu transformieren. Gegen natürliche Sturmfluten hat die Gesellschaft eine alternative Bewältigungsstrategie der möglichst vollständigen Schadenprävention durch Deichbau und Küstenschutz entwickelt und kontinuierlich verbessert. Die Diskussion über den verpflichtenden gesetzlichen Einschluss des Sturmflutrisikos in die Wohngebäudeversicherung stellt diesen Jahrhunderte alten und bewährten Gesellschaftsvertrag – bewusst oder unbewusst – in Frage.
Wenn sich die politische Diskussion auf die wirklich zentrale Kernfrage – nämlich die nach der konsequenten Fortführung der kollektiven Prävention durch Deichbau und Küstenschutz – fokussiert und diese bejaht wird, dann wird die Diskussion über eine potenzielle gesetzlich-verpflichtende Einbeziehung des Sturmflutrisikos in die Wohngebäudeversicherung im positiven Sinne obsolet!
Das ausführliche Positionspapier mit sämtlichen Argumenten finden Sie hier zum Download.





