Der Verband öffentlicher Versicherer begrüßt ausdrücklich die Initiative der Europäischen Kommission, die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten zu stärken. Als zweitgrößter deutscher Erstversicherer mit starker regionaler Präsenz unterstützt die Gruppe das Ziel einer nachhaltigeren Wirtschaft. Qualitative hochwertige Daten sind dafür zentral.
Die öffentlichen Versicherer sind Unterzeichner der „Principles für Responsible Investment“ (PRI) und beachten Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien bei ihren Investitionsentscheidungen. Die Transparenz-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) verpflichtet Versicherer, die Nachhaltigkeitsdaten ihrer Investitionen umfangreich zu dokumentieren. Die Taxonomie-Verordnung, insbesondere Art. 8, verlangt die Offenlegung weiterer Nachhaltigkeitsindikatoren. Die öffentlichen Versicherer erwarten, dass ESAP in Kombination mit der Corporate Sustainabilty Reprorting Directive (CSRD) diese Daten in unmittelbar nutzbarer Form sowie kostenlos in einer öffentlichen Datenbank bereitstellt.
Der Verordnungsvorschlag geht in die richtige Richtung. Der Verband betont deshalb folgende vier Aspekte, insbesondere in Hinblick auf die Beiträge der Co-Gesetzgeber EU-Parlament und Rat:
1. Lückenlose Verzahnung von SFDR, Taxonomie-Verordnung und CSRD
2. Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten für alle Anlageklassen
3. Kein zusätzlicher Meldeaufwand für Unternehmen
4. Eine Roadmap zur Sicherstellung der rechtzeitigen ESAP-Einführung
1. Lückenlose Verzahnung von SFDR, Taxonomie-Verordnung und CSRD
Die Verhandlungen zu den über die CSRD offenzulegenden Daten laufen noch. Im Zusammenspiel mit ESAP sollte es eine enge Verzahnungen geben, sodass alle verpflichtenden Daten für die Berichterstattung der Versicherer und anderer Finanzmarktteilnehmer nach SFDR und Taxonomie-Verordnung über deren Kapitalanlage in ESAP abrufbar sind. Andernfalls wären Qualität und Vergleichbarkeit der Angaben für SFDR und Taxonomie-Verordnung konterkariert.
2. Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten für alle Anlageklassen
In Anlehnung zum ersten Punkt regt der Verband öffentlicher Versicherer daher an, Daten von anderen Investitionsobjekten aufzunehmen. Alle Anlageklassen, insbesondere der für Versicherer besonders relevante Bereich der Staatsanleihen, sollen daher Berücksichtigung in ESAP finden. Der Vorschlag sollte deshalb dahingehend erweitertet werden, dass die für SFDR und Taxonomie-Verordnung erforderlichen Daten von öffentlichen Institutionen verpflichtend von diesen in ESAP einzubringen sind. Die zusätzliche, freiwillige Aufnahme von außereuropäischen Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen und weiteren Anlageklassen in ESAP sollte ebenfalls möglich sein.
3. Kein zusätzlicher Meldeaufwand für Unternehmen
Der Verband öffentlicher Versicherer begrüßt ausdrücklich, dass durch ESAP keine neuen Berichtspflichten für die Unternehmen entstehen, sondern bestehende Daten zentral zusammengeführt werden. Dieses Prinzip sollte in den Verhandlungen der Co-Gesetzgeber strikt gewahrt werden. Der Verband befürwortet die Verwendung des Legal Entity Identifier (LEI) als zentrale Kennung für ESAP, wie auch schon im Beitrag zur Folgenabschätzung in der Anfangsphase angeregt wurde.
4. Eine Roadmap zur Sicherstellung der rechtzeitigen ESAP-Einführung
In Anbetracht des steigenden Datenbedarfs und der Offenlegungspflichten der Versicherer ist die rechtzeitige Einführung von ESAP bis zum 31. Dezember 2024 von entscheidender Bedeutung. Daher ist eine Roadmap mit Meilensteinen für die Entwicklung der technischen Durchführungsstandards (ITS), die organisatorische Einrichtung der Datenbank sowie weitere zentrale Umsetzungsschritte erforderlich. Angesichts der enormen technischen Komplexität einer solchen Datenbank schlagen wir außerdem vor, ESMA durch eine Expertengruppe zu unterstützen. Für weitere Details zur effizienten organisatorischen und technischen Umsetzung verweisen wir auf die Position des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Die öffentlichen Versicherer unterstützen die Europäische Kommission bei der Umsetzung dieses ambitionierten Projekts. Es wird ein wichtiges Bindeglied zwischen den verschiedenen regulatorischen Regelwerken im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens sein. Die öffentlichen Versicherer freuen sich auf den weiteren Austausch zum nachhaltigen Finanzwesen, die Beiträge des Parlaments und des Rats sowie auch auf die Zusammenarbeit mit diesen.