Der Verband öffentlicher Versicherer (VöV) begrüßt die Möglichkeit, zur Konsultation der EU-Kommission zum europäischen Rahmen für Klimaresilienz Stellung zu nehmen. Als zweitgrößter deutscher Erstversicherer mit starker regionaler Verankerung setzt sich die Gruppe ausdrücklich für eine nachhaltigere Wirtschaft ein. Die öffentlichen Versicherer sind Unterzeichner der „Principles for Responsible Investment“ (PRI) und integrieren Umwelt-, Sozial- und Governance-Prinzipien (ESG) in ihre Geschäftsentscheidungen. Als Marktführer in der privaten Wohngebäudeversicherung mit einem Marktanteil von knapp 28 Prozent betreffen die physischen Auswirkungen des Klimawandels die öffentlichen Versicherer und ihre Versicherten unmittelbar. Der Verband der öffentlichen Versicherer betrachtet Klimawandelfolgen als ernstzunehmende finanzielle Risiken, die direkt auf Schadenaufwände, Prämienkalkulationen und die langfristige Versicherbarkeit einwirken. Für die generellen Positionen zu Nachhaltigkeit und Sustainable Finance verweist der Verband auf die bisher eingebrachten Positionen. Im Hinblick auf die spezifischen Fragen der Konsultation nehmen die öffentlichen Versicherer wie folgt Stellung und verweisen für weitere Aspekte auf die Rückmeldung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Generelle Anmerkungen zu Klimaresilienz
Die Gruppe der öffentlichen Versicherer ist als Marktführer in der Wohngebäudeversicherung besonders von den physischen Folgen des Klimawandels betroffen und spürt diese unmittelbar. Um den notwendigen Übergang von einer rein reaktiven Schadensbewältigung hin zu einer proaktiven, konzeptionellen Klimaresilienz zu vollziehen, ist eine strategische Einordnung der Klimaanpassung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zwingend erforderlich.
Während die Versicherungswirtschaft für die Deckung von Risiken und die Schaffung von Risikotransparenz Verantwortung übernimmt, obliegt dem öffentlichen Sektor die Steuerung der grundlegenden Rahmenbedingungen. Echte Resilienz kann nur erreicht werden, wenn die Hebel von EU, Bund, Kommunen und privaten Akteuren – von der regionalen Raumordnung bis zur individuellen Objektvorsorge – präzise synchronisiert werden, da ein einseitiges Vertrauen auf reine Versicherungslösungen ohne staatliche Investitionen in die Schutzinfrastruktur langfristig auch die Frage der Versicherbarkeit stellt. Fehlende Resilienz führt nicht nur zu steigenden Schadenzahlungen, sondern zu sinkender Investitionssicherheit, steigenden Kapitalkosten und langfristigen Produktivitätsverlusten. Klimaresilienz ist daher ein integraler Bestandteil europäischer Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Souveränität.
Prävention als integraler Handlungsrahmen
Ein zentraler Pfeiler dieser Strategie muss die konsequente Integration der konzeptionellen Klimaresilienz in alle relevanten Wirtschafts- und Politikbereiche sein, wobei insbesondere der Bausektor kritisch zu betrachten ist, da hier die Exposition gegenüber Naturgefahren oft für Jahrzehnte zementiert wird. Es ist daher unumgänglich, Klimaresilienz bereits in der Planungsphase durch verbindliche Standortprüfungen und bauliche Mindeststandards, etwa zur Starkregenvorsorge, zu verankern und die Raumordnung sowie Flächennutzung so zu reglementieren, dass Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten unterbunden wird und somit untragbare Zukunftskosten sowie steigende Versicherungsprämien vermieden werden. Parallel dazu muss die Resilienz kritischer Infrastrukturen durch ein konsequentes Resilience-by-Design gestärkt werden, um systemische Kaskadeneffekte bei Extremwetterereignissen zu minimieren. Kritische Infrastrukturen stellen ein zentrales öffentliches Gut dar. Sie sind eine notwendige Voraussetzung für ökonomische und soziale Stabilität. Damit diese Anpassungsmaßnahmen in der Breite wirksam werden können, müssen nationale Anpassungspläne als echte Investitions- und Finanzierungsfahrpläne ausgestaltet sein, die eine klare Priorisierung und eine belastbare Kosten-Nutzen-Logik verfolgen.
Governance, Daten, Marktanreize und Finanzstabilität
In diesem Kontext sollte Klimaresilienz bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel der EU mitgedacht werden, während gleichzeitig administrative Hürden und fragmentierte Zuständigkeiten abgebaut werden müssen, um die Genehmigungspraxis für Präventionsprojekte zu beschleunigen. Ein wesentlicher Faktor für eine effektive Klimavorsorge ist zudem die Verbesserung der Datenpolitik und der Risikotransparenz durch den Aufbau von Naturgefahrenportalen, welche durch offene Daten und einheitliche Standards eine objektive Bewertung der individuellen Risikolage ermöglichen. Ein für jedes Gebäude verpflichtender Naturgefahrenausweis könnte hierbei das Risikobewusstsein schärfen und marktwirtschaftliche Anreize für die Eigenvorsorge setzen. Dies ist auch notwendig, um das sogenannte Samariterdilemma zu überwinden, bei dem die politische Erwartung staatlicher Ad-hoc-Hilfen im Katastrophenfall den Anreiz für private Vorsorge schwächt. Eine klar definierte und vorhersehbare Architektur staatlicher Unterstützung ist erforderlich, um Fehlanreize zu vermeiden und Eigenvorsorge sowie Versicherungsschutz nachhaltig zu stärken. Klimaresilienz ist nicht nur eine umweltpolitische oder
versicherungstechnische Frage, sondern berührt unmittelbar die finanzielle Stabilität, die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte sowie die soziale Kohäsion. Haushalte mit geringeren Einkommen sind überproportional von klimabedingten Schäden betroffen. Prävention ist daher auch eine Maßnahme zur Sicherung gesellschaftlicher Stabilität.
Versichererpflicht statt Pflichtversicherung
Die deutsche Debatte zur Naturgefahrenabsicherung ist derzeit stark verkürzt und konzentriert sich primär auf Fragen der Versicherungsdichte. Dieser enge Fokus geht zulasten notwendiger Investitionen in die aktive Klimafolgenanpassung und effektive Präventionsmaßnahmen. Der VöV lehnt eine in Deutschland diskutierte Elementarschadenpflichtversicherung ab, diese wäre verfassungsrechtlich kritisch und praktisch kaum kontrollierbar, zudem würde der Anreiz zur aktiven Schadenprävention auf individueller und kollektiver Ebene deutlich gesenkt werden. Stattdessen wird das Modell einer Versichererpflicht mit Opt-out-Option favorisiert, welches durch die automatische Einbeziehung von Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung eine maximale Versicherungsdichte erreicht und gleichzeitig den individuellen Handlungsspielraum wahrt. Um Naturgefahren flächendeckend versicherbar und bezahlbar zu halten, hat die Versicherungsbranche das Modell „Elementar Re“ entwickelt. Bei sehr seltenen extremen Schadensereignissen würde ein staatlicher Stop-Loss-Mechanismus als Ultima Ratio greifen. Insgesamt plädiert der VöV dafür, dass Versicherungsschutz als notwendige Ergänzung, aber niemals als Ersatz für eine fehlende Risikoreduktion verstanden wird, um durch die Verknüpfung von Prävention, Transparenz und risikogerechter Finanzierung die wirtschaftliche Stabilität der Gesellschaft unter sich wandelnden klimatischen Bedingungen zu sichern. Für eine ausführliche Darstellung verweist der Verband auf folgendes Positionspapier.
Die ausführliche Stellungnahme mit den spezifischen Antworten auf ausgewählte Fragen finden Sie zum Download hier.





