Lebensversicherungsreformgesetz

26.06.2014

Stellungnahme des Verbands öffentlicher Versicherer für öffentliche Anhörung am 30.06.2014 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ (BT-Drucksache 18/1772)

Die öffentlichen Versicherer haben kraft Verfassung, z.T. in Verbindung mit Landesgesetzen bzw. Satzungen einen öffentlichen Auftrag, die Bevölkerung mit einem guten und nachhaltigen Versicherungsschutz in allen Sparten der Versicherungswirtschaft zu versorgen (Gemeinwohl-orientierung bzw. öffentliches Interesse). Wir sind Teil des öffentlichen Finanzsektors in Deutschland und arbeiten im Rahmen der Sparkassenfinanzgruppe. Der öffentliche Auftrag verlangt von uns Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.

Wir, der Verband öffentlicher Versicherer, beraten und unterstützen als Berufsverband unsere Mitglieds-unternehmen, die öffentlichen Versicherer, bei allen versicherungsspezifischen Themen. Dadurch wird es den öffentlichen Versicherern ermöglicht, in erheblichem Umfang Synergien zu nutzen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mitgliedsunternehmen gegenüber Dritten, bspw. den Partnern der Sparkassen-Finanzgruppe und der Politik. Wir stellen unseren Mitgliedsunternehmen außerdem passgenaue und kostengünstige Rückversicherungslösungen zur Verfügung.

Wir danken für die Einladung zur Anhörung und möchten zum Gesetzesvorhaben Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) Stellung nehmen.

Grundsätzliche Anmerkungen
Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags auch im Bereich der Lebensversicherungen zügig voranzuschreiten. Der gegenwärtige Rechtszustand hat zu schwerwiegenden Verwerfungen geführt. Er zwingt uns, ausscheidende Versicherungsnehmer besser zu stellen als die in der Versichertengemeinschaft verbleibenden Versicherten. Die im LVRG-E vorgesehene Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ist ein wichtiger Schritt bei der Bewältigung der Folgen eines langanhalten-den Niedrigzinsumfeldes. Die Bundesregierung hat hier im Interesse der gesamten Versichertengemeinschaft eine Lösung gefunden, die die Bewertungsreserven verursachungs- und generationengerecht über alle Versichertengenerationen verteilt. Die derzeit extrem hohen Bewertungsreserven sind die Folge einer Geldpolitik, die die Zinsen für öffentliche Anleihen auf ein historisch nie gekanntes und von niemandem vorausgesehenes Niveau gedrückt hat. Der in § 56a VAG-E vorgesehene Sicherungsbedarf ist ein geeignetes Instrument, um in derartigen Marktlagen die Ausschüttung der Bewertungsreserven angemessen, generationengerecht und fair zu gestalten.

Die Möglichkeit, die vorhandenen Bewertungsreserven vor der Anwendung der Ausschüttungsregeln um den Sicherungsbedarf zu kürzen, würdigt die Folgen des Niedrigzinsumfeldes für den Versichertenbestand angemessen: Bewertungsreserven, die für die Absicherung der Verpflichtungen für alle Versicherten gebraucht werden, dürfen nicht der Überschussbeteiligung zugeführt werden. Damit wird die zwischen den Versichertengenerationen ungerechte und auf unvorhersehbaren Entwicklungen am Finanzmarkt beruhende Regulierung bei den Bewertungsreserven korrigiert. Der Gesetzgeber nimmt mit der Neuregelung seine Schutzpflicht für alle Versicherten (BVerfGE 114, Seite 73 ff, 90f, 94, 102) wahr. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Die noch gültige Regulierung hat schon in den letzten Jahren zu erheblichen Verwerfungen geführt.

Sie benachteiligt die 95 % im Bestand verbleibenden Kunden gegenüber den 5 % ausscheidenden Kunden. Die Neuregelung beseitigt lediglich diese Schieflage. Ziel einer Lebensversicherung ist das gemeinsame Ansparen von Vermögen. Es darf nicht passieren, dass einzelne auslaufende oder gekündigte Verträge mit unerwarteten Gewinnbeteiligungen den Bestand der verbleibenden Versicherten nachhaltig schädigen. Die Neuregelung entspricht damit auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, bei allen Regeln immer die ganze Versichertengemeinschaft im Auge zu haben.

Daher führt eine Argumentation, die Neuregelung der Bewertungsbeteiligung bitte die Kunden zur Kasse, in die Irre. Das Gegenteil davon ist richtig. Die gegenwärtige Regelung begünstigt 5 % der Versicherten zum Nachteil von 95% der Versicherten. Das darf der Gesetzgeber nicht länger zulassen.

Ansprechpartner

Dr. Christian Schwirten
Leiter der Abteilung Politische Interessenvertretung
und des EU-Verbindungsbüros

T+49 (30) 22 60 549-22
Echristian.schwirten@voevers.de

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Ausführliche Stellungnahme (PDF)

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