Nachhaltigkeitsberichterstattung

13.07.2021

Der Verband öffentlicher Versicherer begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu stärken. Als zweitgrößter deutscher Erstversicherer mit starker regionaler Präsenz unterstützt die Gruppe das Ziel einer nachhaltigeren Wirtschaft ausdrücklich.

Die öffentlichen Versicherer sind Unterzeichner der „Principles für Responsible Investment“ (PRI) und beachten Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien bei ihren Investitionsentscheidungen. Unter diesem Gesichtspunkt unterstützen die öffentlichen Versicherer den Ansatz, die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten zu verbessern. Die Transparenz-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) verpflichtet Versicherer, die Nachhaltigkeitsdaten ihrer Investitionen umfangreich zu dokumentieren. Die Taxonomie-Verordnung, insbesondere Art. 8, verlangt die Offenlegung weiterer Nachhaltigkeitsindikatoren. Die öffentlichen Versicherer erwarten, dass die CSRD in Kombination mit dem einheitlichen EU-Zugangspunkt für Unternehmensinformationen (European Single Access Point – ESAP ) sicherstellt, dass diese Daten in unmittelbar einsatzfähiger Form und kostenlos in einer öffentlichen Datenbank bereitgestellt werden.

Zur Verbesserung des Richtlinienvorschlags CSRD macht der Verband Öffentlicher Versicherer Vorschläge in zwei Bereichen: erstens, dem Anwendungsbereich der Richtlinie und der Proportionalität, und zweitens, einem stärkeren Fokus auf die Anforderungen der Stakeholder.

Anwendungsbereich der Richtlinie und Proportionalität

Der Anwendungsbereich der nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive) ist aktuell auf kapitalmarktorientierte Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse (public-interest entities – PIE) mit mehr als 500 Beschäftigten beschränkt. Die öffentlichen Versicherer unterstützen den Ansatz, den Anwendungsbereich auf alle Unternehmen zu erweitern und schlagen vor, den Schwellenwert von 500 Beschäftigten beizubehalten oder, höchstens auf 250 Beschäftigte abzusenken. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, alle „großen Unternehmen“ gemäß Definition der EU-Bilanzrichtlinie einzuschließen. Während diese Definition angemessen für die Realwirtschaft sein mag, würde sie aufgrund der Höhe der Umsätze und der Bilanzsumme Versicherer mit deutlich weniger als 250 Beschäftigten einschließen. Die öffentlichen Versicherer schlagen deshalb vor, den Schwellenwert weiterhin auf Beschäftigte zu beziehen. Wenn für den Anwendungsbereich statt 500 Beschäftigten der Schwellenwert von 250 gewählt wird, schlagen sie vor, dieselben Proportionalitätsmaßnahmen für Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten anzuwenden, wie sie im aktuellen Entwurf für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgesehen sind (weniger Berichtspflichten und eine Übergangsphase). Dennoch sollten Anforderungen an alle Unternehmen die Offenlegung der für die SFRD und Taxonomie benötigten Nachhaltigkeitsdaten beinhalten.

Stärkerer Fokus auf die Anforderungen unterschiedlicher Stakeholder

Die Anforderungen der Stakeholder von großen, internationalen und kapitalmarktorientierten Unternehmen und die von kleinen und mittelständischen, regionalen und öffentlichen Unternehmen unterscheiden sich beträchtlich. Der aktuelle Vorschlag berücksichtigt diese Unterschiede nicht ausreichend. Zusätzlich zu den Proportionalitätsmaßnahmen im ersten Abschnitt empfehlen die öffentlichen Versicherer adressatengerechtere Berichterstattungspflichten für nicht-börsennotierten Unternehmen. Im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen haben diese keine Kapitalmarktinvestoren als Stakeholder. Die Berichterstattungsstandards sollten dies widerspiegeln und verhältnismäßig sein. Darüber hinaus sollten nicht-kapitalmarktorientiere Unternehmen weiterhin die Option haben, ihre Nachhaltigkeitsoffenlegung in ihre jährlichen Geschäftsberichte aufzunehmen oder separat zu veröffentlichen. Daher sollten sie auch nicht verpflichtet sein, ihre Berichte extern überprüfen und bestätigen zu lassen. Bereits heute gehen viele Unternehmen über die gesetzlichen Anforderungen der nicht-finanziellen Berichterstattung freiwillig hinaus und lassen sich unter Abwägung des Nutzens für ihre Stakeholder extern prüfen.

Die öffentlichen Versicherer unterstützen die Europäische Kommission bei der Umsetzung dieses ambitionierten Projekts. Es wird ein wichtiges Bindeglied zwischen den verschiedenen regulatorischen Regelwerken im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens sein. Die öffentlichen Versicherer freuen sich auf den weiteren Austausch zum nachhaltigen Finanzwesen.

Ansprechpartner

Dr. Wolfgang Eichert
Leiter des EU-Verbindungsbüros

Twolfgang.eichert@voevers.de
E+32 476 830972

Dr. Christian Schwirten
Leiter der Abteilung Politische Interessenvertretung
und des EU-Verbindungsbüros

T+49 30 22 605 49-22
Echristian.schwirten@voevers.de

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Ausführliche Stellungnahme (PDF)

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