Der Verband öffentlicher Versicherer begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu stärken. Als zweitgrößter deutscher Erstversicherer mit starker regionaler Präsenz unterstützt die Gruppe das Ziel einer nachhaltigeren Wirtschaft ausdrücklich.
Die öffentlichen Versicherer sind Unterzeichner der „Principles for Responsible Investment“ (PRI) und beachten Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien bei ihren Investitionsentscheidungen. Unter diesem Gesichtspunkt unterstützen die öffentlichen Versicherer den Ansatz, die Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten zu verbessern. Die Transparenz-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) verpflichtet Versicherer, die Nachhaltigkeitsdaten ihrer Investitionen umfangreich zu dokumentieren. Die Taxonomie-Verordnung, insbesondere Art. 8, verlangt die Offenlegung weiterer Nachhaltigkeitsindikatoren. Die öffentlichen Versicherer erwarten, dass die CSRD in Kombination mit dem einheitlichen EU-Zugangspunkt für Unternehmensinformationen (European Single Access Point - ESAP https://www.voev.de/european-single-access-point sicherstellt, dass diese Daten in unmittelbar einsatzfähiger Form und kostenlos in einer öffentlichen Datenbank bereitgestellt werden.
Zur Verbesserung der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) macht der Verband Öffentlicher Versicherer Vorschläge in zwei Bereichen: Erstens, der Berichterstattung über Scope-3-Emissionen, und zweitens der Verknüpfung mit der SFDR.
Berichterstattung über Scope-3-Emissionen
Der Entwurf sieht vor, dass Finanzinstitutionen bei der Berichterstattung über die Scope-3-Emissionen den sogenannten PCAF-Standard (Partnership for Carbon Accounting Financial) „berücksichtigen sollen“ (shall consider). Nach bisherigen Aussagen der EFRAG und der EU-Kommission stellt die Formulierung "shall consider" keine Verpflichtung dar. Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte eine entsprechende Klarstellung in den ESRS verankert werden, z.B. durch die Formulierung „may consider“.
Verknüpfung mit der SFDR
Der aktuelle Entwurf sieht eine Wesentlichkeitsanalyse für Datenpunkte vor, die verpflichtend für die Berichterstattung über die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAI) im Rahmen der SFDR benötigt werden. SFDR PAI-Datenpunkte, die von den Unternehmen, in die investiert wird, als unwesentlich erachtet werden, sollten als "qualifizierte 0" gemeldet werden können. Dies würde es ermöglichen, die Daten der investierten Unternehmen einfach zu erfassen und zu konsolidieren. Die Verantwortung für die Meldung einer "qualifizierten 0" würden die investierten Unternehmen tragen. Die SFDR-PAI-Datenpunkte sollten zudem in einer separaten Tabelle gemeldet werden.
Die öffentlichen Versicherer unterstützen die Europäische Kommission bei der Umsetzung dieses ambitionierten Projekts. Es wird ein wichtiges Bindeglied zwischen den verschiedenen regulatorischen Regelwerken im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens sein. Die öffentlichen Versicherer freuen sich auf den weiteren Austausch zum nachhaltigen Finanzwesen.