Der Verband öffentlicher Versicherer begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, einen rechtlichen Rahmen für Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) zu schaffen. Als zweitgrößter deutscher Erstversicherer mit starker regionaler Präsenz unterstützt die Gruppe das Ziel einer nachhaltigeren Wirtschaft ausdrücklich. Die öffentlichen Versicherer teilen die Analyse der Europäischen Kommission, dass ESG-Ratings und -Daten ein Ermöglicher für den European Green Deal und Sustainable Finance sind und zunehmend auch im Risikomanagement Einsatz finden.
Die öffentlichen Versicherer sind Unterzeichner der „Principles for Responsible Investment“ (PRI) und beachten ESG-Kriterien bei ihren Investitionsentscheidungen. Unter diesem Gesichtspunkt unterstützen die öffentlichen Versicherer den Ansatz, die Funktionsweise des Markts für ESG-Ratings zu verbessern. Die Transparenz-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) verpflichtet Versicherer, die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Investitionen umfangreich zu dokumentieren. Die Taxonomie-Verordnung, insbesondere Art. 8, verlangt die Offenlegung weiterer Nachhaltigkeitsindikatoren. Die öffentlichen Versicherer erwarten zudem, dass die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kombination mit dem einheitlichen EU-Zugangspunkt für Unternehmensinformationen (European Single Access Point - ESAP) sicherstellt, dass diese Daten in unmittelbar einsatzfähiger Form und kostenlos in einer öffentlichen Datenbank bereitgestellt werden.
Zur Verbesserung des Gesetzesvorhabens zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings und Nachhaltigkeitsrisiken in Bonitätsbeurteilungen mach der Verband Vorschläge in drei Bereichen:
- Angemessener Anwendungsbereich
- Stärkere Proportionalität in der Praxis
- Balance zwischen Level I und Level II
Die ausführliche Stelungnahme finden Sie hier zum Download.