Taxonomie: Level II Änderungen

25.03.2025

Der Verband öffentlicher Versicherer begrüßt die Möglichkeit, zu den vorgeschlagenen Änderungen der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie (2021/2178, 2021/2139 und 2023/2486) im Rahmen des Omnibus-Vereinfachungspakets Stellung zu nehmen. Als zweitgrößter deutscher Erstversicherer mit starker regionaler Verankerung setzt sich die Gruppe ausdrücklich für eine nachhaltigere Wirtschaft ein. Die öffentlichen Versicherer sind Unterzeichner der „Principles for Responsible Investment“ (PRI) und integrieren Umwelt-, Sozial- und Governance-Prinzipien (ESG) in ihre Geschäftsentscheidungen. Vor diesem Hintergrund unterstützen die öffentlichen Versicherer die Bemühungen der Kommission, regulatorische Belastungen zu reduzieren, ohne die ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele zu gefährden.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen der delegierten Rechtsakte zur Taxonomie empfehlen die öffentlichen Versicherer folgende Anpassungen:

Die Abschaffung des zusammengefassten KPIs für Kapitalanlagen und Prämien
ist sinnvoll

Dieser KPI kombiniert zwei grundsätzlich unterschiedliche Kennzahlen (vergleichbar mit dem Zusammenführen von „Äpfeln und Birnen“) und bietet der Leserschaft nur begrenzten Informationswert. Die öffentlichen Versicherer empfehlen daher, diesen KPI vollständig aus der Taxonomie sowie aus den Q&A zu streichen, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter zu vereinfachen. Da dieser Vorschlag derzeit nicht im Omnibus-Paket enthalten ist, schlagen die öffentlichen Versicherer vor, ihn als zusätzliche Vereinfachungsmaßnahme aufzunehmen.

Die Reduzierung granularer Aufschlüsselungen vereinfacht die Meldebögen weiter
Die öffentlichen Versicherer begrüßen ausdrücklich die Vorschläge zur Vereinfachung der Meldebögen. Zusätzliche Entlastungen könnten jedoch durch die Streichung der detaillierten Aufschlüsselung der Risikopositionen erreicht werden. Der Mehrwert dieser Angaben ist gering. Daher schlagen die öffentlichen Versicherer vor, die Zeilen 18 bis 25 des Meldebogens für Vermögenswerte zu streichen.

Die Einführung der De-minimis-Schwelle von 10 Prozent erleichtert die Berichterstattung
Die öffentlichen Versicherer unterstützen die Einführung einer De-minimis-Schwelle von 10 Prozent, da sie die regulatorischen Belastungen erheblich reduziert, ohne die Aussagekraft der KPIs wesentlich zu beeinträchtigen. Dies wird insbesondere die Berichterstattung für Vermögenswerte vereinfachen.

Der Verband öffentlicher Versicherer freut sich auf weitere Gespräche über Maßnahmen zur Vereinfachung und steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

Ansprechpartner

Dr. Wolfgang Eichert
Leiter des EU-Verbindungsbüros

T+32 476 830972
Ewolfgang.eichert@voevers.de

Dr. Christian Schwirten
Leiter der Abteilung
Politische Interessenvertretung

T+49 30 22 605 49-15
Echristian.schwirten@voevers.de

Download

Stellungnahme des Verbands öffentlicher Versicherer zum Vorschlag der EU-Kommission zu Änderungen der delegierten Verordnungen der Taxonomie (PDF)

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