Referentenentwurf zur Umsetzung der IDD

12.12.2016

Stellungnahme des Verbands öffentlicher Versicherer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. November 2016

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb

Vorbemerkung
Die öffentlichen Versicherer betrachten den Referentenentwurf vom 21. November 2016 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (im folgenden IDD) grundsätzlich als eine gute Grundlage für den Vertrieb von Versicherungen in Deutschland.

Die öffentlichen Versicherer unterstützen die zukünftige Weiterbildungsverpflichtung. Diese ist im nachhaltigen Kundeninteresse, wenn es keine „one size fits all“-Lösung gibt, sondern diese im Sinne einer 1:1-Umsetzung der Richtlinie sachgerecht in das bewährte, ausdifferenzierte Vertriebssystem integriert wird. Ziel muss es sein, die Vielfalt der vertrieblichen Möglichkeiten aufrecht zu erhalten und damit dem Kundeninteresse nach flächendeckender und adäquater Beratungsleistung gerecht zu werden.

Wünschenswert wäre, wenn die gesetzliche Umsetzung der IDD die Tatsache berücksichtigt, dass bestimmte Tätigkeiten in der Versicherungsbranche, wie die reine Schadensregulierung, keine Vertriebstätigkeiten darstellen und diese daher eine Ausnahme von den IDD Anforderungen bilden müssen. Ebenso sollte die im Referentenentwurf vorgesehene Streichung in § 6 Abs. 6 VVG nicht umgesetzt werden.

Die öffentlichen Versicherer begrüßen, dass ein Provisionsverbot nicht weiter verfolgt wurde und die Bundesregierung grundsätzlich am bewährten Provisionssystem in Deutschland festhalten möchte. Gleichzeitig möchten die öffentlichen Versicherer die Bundesregierung ermutigen, diese Linie auch im europäischen Bereich weiter zu vertreten. Auch eine gesetzliche Festschreibung des Provisionsabgabeverbots ist positiv zu bewerten.

Es ist ein Anliegen der öffentlichen Versicherer, dass die Veränderungen und Anpassungen, die – nicht zuletzt mit Blick auf die noch ausstehenden delegierten Rechtsakte der EU-Kommission – im Rahmen der Rechtsverordnung getätigt werden, so schnell wie möglich festgeschrieben werden, um Rechtssicherheit für die Betroffenen herzustellen. Alle noch folgenden Regelungen, sollten nicht nur dem Kundeninteresse dienen, sondern auch dem Prinzip der Proportionalität folgen.

Ansprechpartner

Dr. Christian Schwirten
Leiter der Abteilung Politische Interessenvertretung und des EU-Verbindungsbüros

T+49 (30) 22 60 549-22
Echristian.schwirten@voevers.de

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Ausführliche Stellungnahme (PDF)

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