IDD: Conflicts of Interest und Inducements

29.09.2016

Stellungnahme des Verbands öffentlicher Versicherer zum EIOPA „Consultation Paper on Technical Advice on possible delegated acts concerning the Insurance Distribution Directive“ vom 4. Juli 2016

General Comment
Die öffentlichen Versicherer begrüßen, dass EIOPA frühzeitig seine Vorüberlegungen für technische Ratschläge zu den Bereichen Product Oversight and Governance, Conflicts of Interest, Inducements und Assessment of Suitability vorlegt, zu denen die IDD die Europäische Kommission ermächtigt, diese Bereiche durch delegierte Rechtsakte zu konkretisieren. Bei diesen Vorschlägen ist es von großer Wichtigkeit, dass sie verhältnismäßig ausgestaltet werden. Nur bei konsequenter und wirklicher Beachtung des Proportionalitätsprinzips sind auch kleine und mittelgroße Versicherungsunternehmen und Vermittler in der Lage, die IDD vernünftig umzusetzen. Andernfalls würde die Vielfalt der europäischen Versicherungslandschaft gefährdet, die im originären Interesse der Kunden liegt.

Im Folgenden bezieht sich der General Comment nur auf die Bereiche Conflicts of Interest und Inducements, da diese Themen von überragender Bedeutung sind. Die IDD ist eine Mindestharmonisierung (explizit ausgeführt in Erwägungsgrund Nr. 3 der Richtlinie). Im Trilog wurden intensive Diskussionen zum Provisionssystem geführt, mit dem Ergebnis, dass die IDD kein EU-weites Provisionsverbot enthält. In der Richtlinie ist lediglich die Anforderung enthalten, dass Provisionen nicht schädlich für den Kunden sein dürfen. Damit unterscheidet sich der Wortlaut in der IDD bewusst und materiell-signifikant von den Vorschriften der MiFID. Zudem räumt die IDD den Mitgliedstaatenstaaten – keinen anderen EU-Institutionen – mit Artikel 29, Absatz 3 die Möglichkeit ein, die Anforderungen an Provisionssysteme national zu verschärfen (bis hin zum Provisionsverbot).

Im Ergebnis liegt also eine deutlich andere Regulierungssituation als bei der MiFID vor, was auch den materiellen Unterschieden zwischen Versicherungs- und Wertpapierbereich entspricht.

Der mit der Richtlinie bewusst geschaffene Spielraum hinsichtlich der Ausgestaltung der Provisionssysteme in den EU-Staaten darf nicht im Nachhinein wieder eingeengt werden. Delegierte Rechtsakte sollen die Level 1-Gesetzgebung konkretisieren, dürfen sie aber nicht konterkarieren. EIOPA nimmt allerdings mit dem vorliegenden Papier Verschärfungen vor, die faktisch auf ein europäisches Verbot von Provisionssystemen in der gewohnten und bewährten Form hinauslaufen würden. Dies ist jedoch weder im Einklang mit dem Rahmen der IDD, noch halten wir dies für sachgerecht oder gar notwendig. Die delegierten Rechtsakte müssen den auf Level 1 vorgegebenen Rahmen respektieren und die sinnvolle Vielfalt an Ausgestaltungsmöglichkeiten der Mitgliedsstaaten in vollem Umfang einhalten.

Aus Sicht der öffentlichen Versicherer gibt es verschiedene Punkte, die im Rahmen des Konsultationsverfahrens besonders beachtet werden sollten:

  • Wir halten die prinzipienbasierte Ausgestaltung von Regulierungen für deutlich sachgerechter als das Festschreiben von Detailregelungen, wie das im Konsultationspapier an vielen Stellen der Fall ist. Einzelaspekte stellen immer eine isolierte Betrachtung dar und sind allenfalls begrenzt aussagefähig, weil sie vielfach die Praxis des Versicherungsvertriebs nicht adäquat wiedergeben. Es muss immer die gesamte Dienstleistung berücksichtigt werden. Derartige Einzelaspekte enthält insbesondere die von EIOPA ausgearbeitete „Negativliste“, welche daher im Technical Advice bzw. in den delegierten Rechtsakten nicht enthalten sein sollte. Wenn trotz aller Bedenken an einer „Negativliste“ festgehalten wird, muss in jedem Fall auch eine nicht-abschließende Positivliste im Technical Advice enthalten sein. Die im Konsultationspapier in der Positivliste aufgeführten Punkte sind allerdings inadäquat und reflektieren nicht die Merkmale kundenorientierter und sachgerechter Vertriebspraktiken.
  • Von EIOPA wird dargestellt, dass es in gewissen Situationen typischerweise zu einem Interessenkonflikt kommt. Es ist geboten festzuhalten, dass Interessenkonflikte zu den im Konsultationspapier genannten Gelegenheiten nicht typischerweise, sondern vielmehr nur in Ausnahmefällen vorkommen. Die aufgelisteten Situationen, in denen EIOPA vom Vorliegen eines Interessenkonflikts ausgeht, sind deutlich zu weit gefasst:
    • Nicht nachvollziehbar ist, warum ein Interessenkonflikt entstehen würde, wenn der Vertreiber ein Interesse daran hat, Versicherungsprodukte aus seiner eigenen Gruppe zu verkaufen. Insbesondere der im Versicherungsbereich bedeutsame gebundene Vermittler befindet sich in einer bewussten und sinnvollen vertraglichen Bindung, auch genau diese Produkte zu vertreiben. Artikel 19, IDD, gibt dem Vertreiber detaillierte Vorgaben worüber der Kunde informiert werden muss (z.B. Status des Vermittlers, Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen). Der Kunde ist damit bereits in die Lage versetzt, eine wohlinformierte Entscheidung zu seinem Nutzen zu treffen.
    • Ein Interessenkonflikt wird von EIOPA gesehen, wenn ein Vertreiber einen Ertrag für den Verkauf von Versicherungsprodukten erhält. Diese Annahme entspricht nicht der Realität des Versicherungsmarktes. Eine Provision ist für den Vertreiber in erster Linie eine Aufwandsentschädigung, d. h. eine angemessene Vergütung für seine Dienstleistung am Kunden. Da der Vertreiber bei Altersvorsorgeprodukten zudem den Großteil seines Beratungs- und Betreuungsaufwandes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erbringt, ist auch eine entsprechende Vergütung zum Zeitpunkt des Abschluss sachgerecht und legitim. Denkbare Interessenkonflikte zwischen Vertreiber einerseits und Kunde bzw. Versicherungsunternehmen andererseits werden durch mehrjährige Stornohaftungsregelungen vermieden.
    • Mögliche Interessenkonflikte bei anderen Formen der Beratung, etwa der Honorarberatung, werden von EIOPA zudem vollständig ausgeklammert. Dabei kann auch die Vergütung nach Zeitaufwand Anreize zu einer nicht rein bedarfs- und kundenorientierten Beratung schaffen.
  • Das Konsultationspapier blendet im Übrigen die sozialpolitisch positive Komponente des Provisionssystems aus. Im Rahmen einer Versicherungsinfrastruktur für alle erfolgt die Beratung nach den Bedürfnissen des Kunden und ohne finanzielles Risiko für den Einzelnen. Umfang und Intensität der Betreuung sind unabhängig davon, ob der Kunde überhaupt einen Vertrag abschließt bzw. welches Vertrags- und Provisionsvolumen damit verbunden ist. In Zeiten, in denen insbesondere die private Absicherung für das Alter elementar ist, ermöglicht nur ein Provisionssystem den Zugang zu adäquaten Versicherungsprodukten für alle.
  • Problematisch ist der Ansatz, zulässige Vergütung ausschließlich oder vorwiegend an qualitativen Kriterien festmachen zu wollen, die in aller Regel nicht objektiv sind. Nur quantitative Ansätze können neutral gemessen werden. Im Interesse von Kalkulationssicherheit und Vermeidung wirtschaftlicher Risiken der Versicherungsunternehmen muss sich zudem die Vergütung des Vermittlers, der über den Umfang seiner Geschäftstätigkeit frei und unabhängig von der Versicherung entscheidet, am erzielten Umsatz, also an quantitativen Kriterien orientieren.

An verschiedenen Stellen fragt EIOPA, ob für die Richtlinie bzw. die delegierten Rechtsakte ergänzende Richtlinien (Guidelines) für notwendig oder sinnvoll erachtet werden. Da die IDD inkl. der delegierten Rechtsakte die betreffenden Bereiche bereits umfassend regelt, halten wir weitergehende Regelungen nicht für nötig. Es bestünde sonst vielmehr die Gefahr einer Überfrachtung der Regulierung sowie von unnötigem bürokratischem Aufwand.

Da die delegierten Rechtsakte zur MiFID als Richtlinie erfolgten, sollten auch bei der IDD die delegierten Rechtsakte als national umzusetzende Richtlinie erlassen werden. Dies entspräche zudem dem Charakter der EU-Vertriebsrichtlinie als Minimalharmonisierung.

Ansprechpartner

Dr. Christian Schwirten
Leiter der Abteilung Politische Interessenvertretung und des EU-Verbindungsbüros

T+49 (30) 22 60 549-22
Echristian.schwirten@voevers.de

Download

Ausführliche Stellungnahme (PDF)

Beitrag teilen

Sie verwenden einen veralteten Browser, in dem diese Seite möglicherweise nicht korrekt dargestellt wird.