Review-Prozess Solvency II

21.01.2020

Gesamt-Stellungnahme des Verbands öffentlicher Versicherer zum Request of Advice von EIOPA vom 11. Februar 2019 und zur entsprechenden Konsultation vom 15. Oktober 2019 zum Review-Prozess Solvency II 2020

Seit 1. Januar 2016 ist Solvency II als umfassendes Aufsichtsregime in Kraft. Mit dem regulatorischen Rahmen sollen die Solvenzanforderungen risikoadäquater sein und das Risikomanagement gestärkt werden, um wiederum das Risiko der Insolvenz eines Versicherers zu verringern. Gleichzeitig dient die Richtlinie der Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt. Dem Gesetzesrahmen ist immanent, dass er bereits an verschiedenen Stellen eine Evaluierung vorsieht, die die EIOPA von der Europäischen Kommission beauftragt durchführt.

Wie auch von den anderen europäischen Versicherungsunternehmen wurde das Regime von den Unternehmen unserer Gruppe mit großem Aufwand etabliert und nunmehr stetig angewendet. Unser Verband umfasst zehn öffentliche Erstversicherungsgruppen, die gemeinsam die zweitstärkste Kraft in der deutschen Versicherungsbranche sind. Dabei ist hervorzuheben, dass es sich um mittelgroße Versicherungsunternehmen handelt, die regional tätig sind. Sie sind keine Anwender von internen Modellen.

Bei der Anwendung von Solvency II hat sich für unsere Unternehmen in der Vergangenheit gezeigt, dass nicht alle Eckpunkte und Annahmen von Solvency II der Praxis unserer Mitgliedsunternehmen entsprechen. Unseres Erachtens muss das hochkomplexe Drei-Säulen-Konzept noch besser auf seine Anwender und die Marktbedingungen zugeschnitten werden. Gleichzeitig ist aus unserer Sicht ein höheres Maß an Transparenz – insbesondere bei der Kalibrierung von Naturkatastrophenrisiken – erforderlich, um in einem ersten Schritt die Angemessenheit der Modellierung der Risiken noch besser prüfen zu können und in einem zweiten Schritt konkrete Anpassungen der Standardformel diskutieren zu können, um die Risiken adäquater abzubilden.

Wir begrüßen ausdrücklich den umfassenden Evaluierungsprozess. Es ist für uns aber bedeutsam, dass der Evaluierungsprozess eine echte Möglichkeit zur notwendigen Korrektur des Aufsichtsregimes von Solvency II eröffnet. Die Kommission hat die EIOPA ersucht, bis zum 30. Juni 2020 zu einer Reihe von Punkten des Solvency-II-Rahmens Ratschläge zu erteilen, die von einer ganzheitlichen und soliden Folgenabschätzung begleitet werden. Uns ist es wichtig, dass dieser Prozess mit der notwendigen Offenheit geführt wird und eine echte Möglichkeit der Analyse der Kritik durch die betroffenen Versicherungsunternehmen bietet sowie eine Korrektur des Aufsichtsregime Solvency II ermöglicht. Dies gilt insbesondere auch für den Prozess des Hollistic Impact den EIOPA plant. Einzelvorschläge, die in Summe nicht kompatibel sind, müssen bis zum endgültigen Vorschlag EIOPAS auch noch korrigiert werden können.

Ansprechpartner

Dr. Christian Schwirten
Leiter der Abteilung Politische Interessenvertretung und des EU-Verbindungsbüros

T+49 (30) 22 60 549-22
Echristian.schwirten@voevers.de

Dr. Wolfgang Eichert
Abteilung Politische Interessen­vertretung, Leiter des EU-Verbindungsbüros

T+32 (0) 2736 97 34
Ewolfgang.eichert@voevers.de

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Ausführliche Stellungnahme (PDF)

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