Nachhaltiges Finanzwesen – Taxonomie

26.09.2019

Der Verband öffentlicher Versicherer (VöV) begrüßt die Konsultation zum Bericht der technischen Expertengruppe zur europäischen Taxonomie. Als zweitgrößte Erstversicherungsgruppe in Deutschland mit starkem regionalen Fokus, bekennen sich die öffentlichen Versicherer zu einem lösungsorientieren Dialog im Sinne aller Marktteilnehmer und zu einem stabilen europäischen und globalen Versicherungssektor.

Allgemeine Anmerkungen zum nachhaltigen Finanzwesen
Der VöV unterstützt grundsätzlich ein freiwilliges und marktorientiertes Vorgehen, um Nachhaltigkeit noch stärker in das Geschäftsmodell deutscher Versicherer zu integrieren. Deutsche öffentliche Versicherer bieten bereits eine Bandbreite an nachhaltigen Versicherungsprodukten an, veröffentlichen ihre Nachhaltigkeitsfaktoren und richten ihre Investitionen unter Berücksichtigung von Umwelt-, Sozialen- und Governance-Kriterien aus (ESG). Aus Sicht der öffentlichen Versicherer sind freiwillige und marktorientierte Entwicklungen maßgebend für den Ausbau eines nachhaltigeren Finanzsektors. Best Practices und unverbindliche Empfehlungen für einen ganzheitlichen Umgang mit ESG Faktoren sind hierfür sinnvoll. Verpflichtungen sowie starre Regeln wären hingegen nicht zielführend und hätten negative Konsequenzen für die Nachhaltigkeit im Versicherungssektor und speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Der VöV unterstützt eine offene Herangehensweise, die eine ausreichende Flexibilität bei der Stärkung von ESG-Faktoren auf freiwilliger Basis sicherstellt. Diese offene Herangehensweise ist essenziell, um Versicherer aller Größenklassen miteinzubeziehen. Starre Regeln würden vor allem für kleinere Unternehmen ein großes Hindernis darstellen und Proportionalität ist der zentrale Erfolgsfaktor dieser Initiative.

Kapitalanforderungen am Risiko ausrichten
Die Einführung eines „Green Supporting Factor”, welcher die Kapitalanforderungen für ökologisch nachhaltige Investitionen senkt, wurde im Verlauf der Debatte über nachhaltige Finanzen und im Aktionsplan im März 2018 wiederholt vorgeschlagen. Der VöV lehnt diesen Vorschlag strikt ab. Kapitalanforderungen dienen der Finanzstabilität und basieren auf dem Investitionsrisiko. Eine Investition als ökologisch nachhaltig zu klassifizieren gibt keinen Aufschluss über die Risiken dieses Projekts. Eine Senkung des Kapitalbedarfs für ökologisch nachhaltige Investitionen ohne eine präzise Analyse der dazugehörigen Risiken ist aus der Perspektive der Finanzstabilität gefährlich.

Die öffentlichen Versicherer lehnen ebenso eine Erhöhung der Kapitalanforderungen für ökonomische Aktivitäten ab, die nicht als ökologisch nachhaltig klassifiziert sind („Brown Penalizing Factor”). Dieser Ansatz benachteiligt andere Arten von Investitionen, ohne jedoch umweltfreundliche Investitionen zu fördern. Dies würde auch andere Politikbereiche beeinflussen und teilweise konterkarieren, die die Europäische Union als vorrangige Bereiche festgelegt hat. Des Weiteren würden europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb benachteiligt.

Proportionalität sichern und Versicherer nicht überlasten
Der VöV sieht die Taxonomie als hilfreiches Instrument und wichtige gemeinsame Sprache für als nachhaltig vermarktete Finanzprodukte an. Sie kann dazu beitragen, Greenwashing zu vermeiden und einen globalen Standard für nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen. Nach einer Übergangszeit mit unverbindlichen Richtlinien sollte sie für alle als nachhaltig vermarkteten Produkte verpflichtend sein. Anbieter anderer Finanzprodukte sollten diese freiwillig nutzen können. Aus diesem Grund dürfen Versicherer, die keine als nachhaltig vermarkteten Finanzprodukte anbieten, auf keinen Fall verpflichtet werden, Informationen gemäß Taxonomie offen zu legen. Die EU-Transparenzverordnung enthält bereits umfangreiche Offenlegungspflichten und der Anwendungsbereich sollte nicht erweitert werden. Weitere Auflagen wären eine bürokratische und unverhältnismäßige Doppelung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Der VöV befürwortet eine „Grandfathering Clause“ für alle Finanzprodukte, die vor der Anwendbarkeit der Taxonomie als nachhaltig vermarktet wurden. Während neue Produkte der Taxonomie folgen sollten, wäre es unverhältnismäßig, bestehende Produkte, die vor der Taxonomie als nachhaltig in Bezug auf frühere Kriterien eingestuft wurden, nachträglich in den Anwendungsbereich der Taxonomie einzubeziehen.

Ansprechpartner

Dr. Christian Schwirten
Leiter der Abteilung Politische Interessenvertretung und des EU-Verbindungsbüros

T+49 (30) 22 60 549-22
Echristian.schwirten@voevers.de

Dr. Wolfgang Eichert
Abteilung Politische Interessen­vertretung, Leiter des EU-Verbindungsbüros

T+32 (0) 2736 97 34
Ewolfgang.eichert@voevers.de

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Ausführliche Stellungnahme (PDF)

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