Berlin/Düsseldorf, 18. Januar 2022 – Die öffentlichen Versicherer haben zum 1. Januar 2022 einen gruppeninternen Naturkatastrophen-Schadenpool eingerichtet. Dieser federt künftig die mögliche Schadenbelastung eines öffentlichen Versicherers nach einem regional konzentrierten, extremen Naturgefahrenereignis über den bestehenden Rückversicherungsschutz hinaus ab. Der Pool basiert auf einem solidarischen Schadenausgleich und ist mit einer Kapazität von bis zu einer halben Milliarde Euro ausgestattet.
Die neun Unternehmensgruppen der öffentlichen Versicherer sind in der Absicherung privater Wohnimmobilien in Deutschland führend: Fast jedes dritte Haus ist bei ihnen versichert. Sie haben wesentlich zum heute hohen Standard im Brandschutz beigetragen, ebenso wie zum breiten Angebot von bezahlbarem Versicherungsschutz für Gebäude – auch gegen Elementargefahren. In Deutschland ist dennoch nur knapp die Hälfte aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser oder Überschwemmung versichert.
„Deshalb werden die öffentlichen Versicherer die Verbreitung von Elementargefahrenschutz weiter fördern und sich aktiv der Herausforderung durch den Klimawandel stellen“, sagt Dr. Wolfgang Breuer, Präsident des Verbands öffentlicher Versicherer. „Es ist unsere Verantwortung als Marktführer, dabei voranzugehen und noch enger zusammenzuarbeiten. Unser Naturkatastrophen-Schadenpool ist ein bundesweiter Solidarpakt aller öffentlichen Versicherer“, so Breuer weiter.
Der neue, alle Elementarrisiken umfassende Naturkatastrophen-Schadenpool bietet als Ergänzung zum konventionellen Rückversicherungsschutz einem betroffenen öffentlichen Versicherer Schutz vor einem extrem seltenen, regional konzentrierten Naturkatastrophenereignis. Das mit einer Kapazität von bis zu einer halben Milliarde Euro ausgestattete Deckungskonzept wird unter gegenseitiger Beteiligung aller öffentlichen