Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

18.03.2020

Der Verband öffentlicher Versicherer begrüßt die EIOPA-Konsultation zu den vorgeschlagenen Ansätzen und Überlegungen für die technischen Regulierungsstandards (RTS) von EIOPA gemäß Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP). Als zweitgrößter deutscher Erstversicherer mit starker regionaler Präsenz setzt sich die Gruppe für einen konstruktiven Dialog im Interesse aller Marktteilnehmer und eines stabilen europäischen und globalen Versicherungssektors ein.

Zusammenfassung
Als freiwilliges Regime werden Nachfrage und Angebot von PEPPs auf dem Markt den Erfolg dieses Projekts bestimmen. Die Attraktivität des Produkts sowohl für Sparer als auch Anbieter ist daher von wesentlicher Bedeutung.

Kostentransparenz ist ein wichtiges Merkmal von PEPPs. Da die indirekten Kosten von Kapitalgarantien als spezifische Art der Risikominderung bereits in den anderen Kategorien wie Verwaltungs-, Vertriebs- und Anlagekosten erfasst werden, sollte in der Angabe der Kosten keine separate Kategorie „Kosten der Garantie“ enthalten sein.

Um den unterschiedlichen Vertriebs- und Gebührenstrukturen in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, sollte der Kostendeckel des Basis-PEPP auf dem Ansatz der Ertragsminderung (reduction in yield, RIY) basieren. Zudem müssen entweder alle Vertriebskosten ausgeschlossen werden, oder die Kosten für Honorarberatung müssen vollständig einbezogen werden, um die Unterschiede zwischen provisionsbasierten Systemen und jenen mit Honorarberatung auszugleichen.

Bei der Berechnung des Kostendeckels müssen die indirekten Kosten von Garantien von einem Drittel der Gesamtkosten abgezogen werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu Produkten ohne Garantien zu gewährleisten.

Ansprechpartner

Dr. Wolfgang Eichert
Abteilung Politische Interessen­vertretung
Leiter des EU-Verbindungsbüros

T+32 (0) 2736 97 34
Ewolfgang.eichert@voevers.de

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Ausführliche Stellungnahme (PDF)

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