Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken – BaFin-Merkblatt

05.11.2019

Der Verband öffentlicher Versicherer (VöV) begrüßt die Konsultation der BaFin zum „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ und bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Als zweitgrößte Erstversicherungsgruppe in Deutschland mit starkem regionalen Fokus bekennen sich die öffentlichen Versicherer zu einem lösungsorientieren Dialog für einen stabilen, leistungsfähigen und nachhaltigen deutschen, europäischen und globalen Versicherungssektor. Die öffentlichen Versicherer unterstützen Nachhaltigkeit in allen Geschäftsbereichen und sind deshalb unter anderem Teil der Investoren-Initiative „PRI“ (Principles for Responsible Investment) unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen. Sie bekennen sich damit zu den Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren und unterstreichen die Bedeutung ökologischer, sozialer und ethischer Grundprinzipien.

Executive Summary

  • Die öffentlichen Versicherer teilen den Grundansatz, dass Unternehmen als Ausfluss eines ganzheitlichen und vorausschauenden Risikomanagements im Blick haben, wie sich ihre Geschäfte in naher oder ferner Zukunft unter ESG-Gesichtspunkten reputationsmäßig oder auch ökonomisch darstellen könnten. Gerade weil dies aber ein sehr komplexes Feld ist und die relevanten Entwicklungen maßgeblich auch von der Entwicklung individueller und gesellschaftlicher Wertvorstellungen bzw. politischen Entscheidungen abhängt, ist anzuerkennen, dass sich dies allerdings nicht genau prognostizieren lässt.
  • Das BaFin-Merkblatt zu Nachhaltigkeitsrisiken ist im Kontext der Sustainable Finance-Initiative der EU-Kommission zu sehen, deren Möglichkeiten und auch Grenzen zu berücksichtigen sind. Die Vorhaben zu Sustainable Finance, die auf den Grundprinzipien von erhöhter Transparenz und Freiwilligkeit der Unternehmen und Kunden basieren, sind selbst wiederum nur ein Teil der Klimastrategie der Europäischen Union. Die Finanzindustrie kann daher nur einen Teilbeitrag leisten (dem sie sich aber nicht verschließen will) und darf daher nicht mit unrealistischen Erwartungen überfrachtet und unverhältnismäßigem Aufwand belastet werden. Kernaufgabe der Versicherungswirtschaft ist und bleibt, Privatkunden wie Unternehmen Lösungen für die Altersvorsorge anzubieten bzw. Versicherungsschutz gegen die Unwägbarkeiten des Privat- und Geschäftslebens zu gewähren. Die stärkere Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken darf nicht zu Deckungsnot-ständen führen und sollte den Industriestandort Deutschland stärken, nicht schwächen.
  • Der VöV begrüßt ausdrücklich den Charakter des BaFin-Merkblatts als „Kompendium von Good-Practices“, an denen sich die Unternehmen bei der individuellen Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken orientieren können. Diese Freiwilligkeit muss auch in der aufsichtlichen Praxis sowie im Hinblick auf die Erwartungen an die Unternehmen gelebt werden. Aus dem Merkblatt dürfen keine Zwänge abgeleitet werden; dessen Formulierungen sollten dahingehend angepasst werden, dass der Freiwilligkeitscharakter eindeutig klar wird.
  • Die prominente Positionierung des Abschnitts über Proportionalität am Anfang des Merkblatts ist aus Sicht des VöV besonders zu betonen und zu begrüßen. Maßnahmen müssen sich immer an Art, Höhe und Komplexität der Risiken ausrichten. Sowohl auf Seiten der Aufsicht wie der Unternehmen muss der Aufwand der Berücksichtigung von ESG-Risiken deren tatsächlichem Risikogehalt entsprechen und angemessen sein. Daher sollten auch einige „One-size-fits-all“-Ansätze im Merkblatt (eigenständige Nachhaltigkeitsstrategien, Stabsstellen, Vergütungsregeln, Underwriting-Richtlinien oder Stresstests) noch kritisch aus dieser Perspektive hinterfragt werden. Das Merkblatt sollte auch deutlicher herstellen, dass generelle volkswirtschaftliche Risiken, die ohne konkrete Auswirkungen auf das jeweilige Unternehmen sind, unter ESG-Gesichtspunkten nicht zu berücksichtigen sind.
  • Der Verband teilt die Position, dass Nachhaltigkeitsrisiken Teilaspekte bestehender Risikoarten sind und daher mit bestehenden Instrumenten eines umfassenden und vorausschauenden Risikomanagements und -controllings berücksichtigt werden sollten. Das Merkblatt sollte deshalb deutlicher zum Ausdruck bringen, dass zusätzliche Werkzeuge nicht erforderlich sind und es um die konsequente Anwendung der umfangreichen, bestehenden Strategien, Strukturen und Leitlinien geht. Letztlich geht es um die Verstärkung der bestehenden und erprobten Systeme im Hinblick auf Nachhaltigkeits-Aspekte.
  • Der VöV unterstützt hinsichtlich der Sachversicherung für Unternehmenskunden (Underwriting) einen Ansatz, der alle Risiken adäquat in zwei verschiedenen Schritten berücksichtigt. Risikobasierte Prämienberechnung und ESG-Prüfung unterliegen unterschiedlichen Beweggründen und sind strikt zu trennen. Die im Merkblatt angedeutete Vermischung dieser beiden Schritte und damit der risikobasierten Prämienberechnung und politischer ESG-Abwägungen lehnen die öffentlichen Versicherer ab.
  • Ansätze wie die im Merkblatt vorgeschlagenen sektoralen „Heat Maps“, die ganze Branchen vom Versicherungsschutz ausschließen könnten, halten wir für keinen zielführenden Ansatz. Sie wären ein nicht-proportionaler Eingriff in die Geschäftsmodelle der Versicherer und hätten massive Auswirkungen auf die betroffenen versicherten Unternehmen, deren Beschäftigte, Wertschöpfungsketten, die regionale Wirtschaft und Steuereinnahmen. Sie setzen auch keine klaren Anreize für Einzelunternehmen, die positive Transformationsprozesse realisieren. Eine Prüfung muss daher immer den Einzelfall berücksichtigen und jede erlaubte Wirtschaftstätigkeit muss Versicherungsschutz bekommen können.
  • Eigene Stresstests zu ESG-Faktoren lehnt der VöV aus Proportionalitätsgründen ab. Da Nachhaltigkeitsrisiken keine eigene Risikoart darstellen, sollen diese im Rahmen des bestehenden Instrumentariums des Risikomanagements betrachtet werden. Zudem sind viele Nachhaltigkeitsrisiken mangels Datenverfügbarkeit und methodischer Probleme noch nicht adäquat modellierbar und Stresstests mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.

Ansprechpartner

Dr. Christian Schwirten
Leiter der Abteilung Politische Interessenvertretung und des
EU-Verbindungsbüros

T+49 (30) 22 60 549-22
Echristian.schwirten@voevers.de

Dr. Wolfgang Eichert
Abteilung Politische Interessen­vertretung, Leiter des EU-Verbindungsbüros

T+32 (0) 2736 97 34
Ewolfgang.eichert@voevers.de

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Ausführliche Stellungnahme (PDF)

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