Zusammenfassung
1. Altersvorsorge braucht an allererster Stelle Vertrauen! Vertrauen bedeutet Verlässlichkeit – und zwar nicht bloß über einige wenige Legislaturperioden hinweg, sondern über viele Jahrzehnte. Kontinuität ist daher – in Verbindung mit sinnvollen Anpassungen – ein wesentliches Merkmal guter Altersvorsorgesysteme.
2. Ökonomische Basis jeder Altersvorsorge sind Kinder und/oder Kapital. Diesbezügliche Versäumnisse in der Vergangenheit lassen sich leider nicht mit einem „quick fix“ beheben.
3. Altersvorsorge ist mehr als nur Vermögensaufbau! Lebenslange Ausgaben bedürfen in aller Regel auch lebenslanger Einnahmen. Daher bleibt die lebenslange Leibrente für die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, insbesondere für weniger vermögende Menschen, von essentieller Bedeutung.
4. Lebenslange Rente und Beitragsgarantien (‚sichere‘ Geldanlage) sind nicht ‚siamesische Zwillinge‘, sondern sachlogisch zwei separate Aspekte, die miteinander kombiniert werden können, aber nicht müssen. Besonders profitabel und zugleich sicher kann eine Kapitalanlage bei der Verbindung von Investitionen in chancenreiche Assets und Kapitalanlage im Kollektiv sein.
5. Immer neue gesetzlich regulierte bzw. staatlich geförderte Formen der Altersvorsorge mögen die Wahlfreiheit der Anbieter sowie Kundinnen und Kunden erhöhen. Gleichzeitig steigen zwangsläufig aber auch Komplexität des Systems, Unübersichtlichkeit, Beratungsbedarf und somit schließlich die von den Kundinnen und Kunden zu tragenden Kosten. Die Weiterentwicklung der staatlich geförderten Al tersvorsorge sollte sich daher möglichst weitgehend in dem bereits bestehenden Rahmen bewegen.
Mit dem vorzeitigen Ende der Ampelregierung kommt es nicht mehr zur lange überfälligen Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, zu der das Bundesministerium der Finanzen mit dem pAV-Reformgesetz einen Vorschlag auf der Basis der 2023 verabschiedeten Empfehlungen der „Fokusgruppe pAV“ vorgelegt hatte. Kernelemente dieses Gesetzentwurfs waren die Absenkung der Beitragsgarantien, die Abschaffung einer lebenslangen Rentenzahlung als Fördervoraussetzung, die Vereinfachung der Zulagenverfahrens sowie die Einführung eines „Altersvorsorgedepots“ mit sehr weitgehenden Anlagemöglichkeiten (insb. im Bereich der Aktienmärkte) und der Option einer freien Auswahl der Anlagen durch den Kunden. Auch andere Vorhaben im Bereich der Altersvorsorge werden in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen bzw. angegangen: Das Rentenpaket II, mit dem das Rentenniveau von 48% langfristig festgeschrieben und ein „Generationenkapital“ eingeführt werden sollte. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das eine Öffnung des Sozialpartnermodells sowie verschiedene Änderungen im Bereich der bAV vorsah. Die Altersvorsorgepflicht für Selbständige, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind (z. B. über berufsständische Versorgungswerke).
Die Weiterentwicklung der Altersvorsorge – insbesondere der geförderten – wird und muss auf der Tagesordnung der nächsten Legislaturperiode stehen. Dabei sollte die richtige Balance aus Kontinuität, Vertrauensschutz und nachhaltigen Verbesserungen in relevanten Bereichen mit hohem Wirkungspotenzial gefunden werden.